Frage: Frage zum Umgangsrecht ?

Hallo , hilfesuchend wende ich mich an dieses Forum, da ich momentan nicht mehr weiß was ich machen soll . Kurz zu der Vorgeschichte : Ich habe das alleinige Sorgerecht für meine dreijährige Tochter , habe mich schon vor der Geburt vom Kindsvater getrennt . Ich habe mich immer um eine gute umgangsregelung bemüht, der Kindsvater durfte unsere Tochter von klein auf an bei uns besuchen . Leider war er so unzuverlässig , das er entweder zwei Stunden ohne erreichbar zu sein zu spät zum Termin kam oder einfach ohne Abmeldung fern geblieben ist . Als er dann mal bei uns war, ist er auf der Couch während des umgangskontaktes eingeschlafen , weil er so müde von der Arbeit war . Ich war einkaufen und so musste sich meine große Tochter um ihre Schwester kümmern , desweitern ist eine Pizza im Ofen verbrannt , weil er eingeschlafen ist . Er hat sich vor meinen Töchtern an den Penis gefasst , meine achtjährige hat es erzählt. Es wurde Anzeige erstattet , diese wurde vom Staatsanwalt eingestellt , weil er gesagt hat , meine Tochter lügt er war es nicht . Vorher hat er mir in den BH gegriffen , als mein Ehemann mit dem Hund spazieren war . Er lebt in einer wg und hat sich seit drei Monaten nicht gemeldet , nachdem er einen Anwalt beauftragt hat , er will seine Tochter von Samstag 10 Uhr bis Sonntag 16 Uhr zu sich holen . Sie hat ihn drei Monate nicht gesehen, keine stabile Bindung zu ihm . Ich habe dieses Vorhaben nicht Zugestimmt . Ich habe mich an das Jugendamt gewendet , um zwecks Heranführung an einem langsamen geregelten Umgang uns beraten zu lassen . Er ist 45 Minuten zu spät gekommen , er hätte sich verlaufen. Die jugendamtsmitarbeiter haben keine Zeit mehr gehabt das Gespräch zu führen . Nun bekam ich sms von seiner Nachbarin in seinem Namen , er hat ein Recht auf seine Tochter und das ich ihm das Kind raus geben soll , ich würde ihn nicht klein kriegen, ich soll mir das merken . Ich habe solche Angst , das wenn es vor das Familiengericht geht , die Richtee für die Übernachtungen sind ? Geht sowas so einfach? Vielen Dank im Voraus für die Antworten .

von Kathi19861 am 17.08.2018, 18:57



Antwort auf: Frage zum Umgangsrecht ?

Hallo, grundsätzlich einmal würde ich ihn gar nicht in mein Haus lassen. Nach meinem Dafürhalten ist hier ein betreutes Umgangsrecht angebracht, das kann aber nur das Gericht im Zusammenhang mit dem Jugendamt entscheiden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.08.2018



Antwort auf: Frage zum Umgangsrecht ?

Die Richter entscheiden zum Wihl des Kindes und das qird vermutlich eine Zusammenarbeit mit dem Jugendamt sein. Betreute Kontakte durchs Jugendamt, dann stundenweise alleine, dann Übernachtung-> insofern er sich an Regeln und Absprachen hält, wie bsp Pünktlichkeit, guter Umgang mit dem Kind,..... Auf Dauer, insofern alles gut läuft, wird er das Kind 14-tägig zu sich holen dürfen und das wirst du als Mutter nicht verhindern können, außer du hast driftige Gründe. Denn er hat als Vater gebau die gleichen Rechte wie du (vermutlich habt ihr auch das gemeinsame Sorgerecht?). Die o.g Anzeigen sollten mit in Beachtung genommen werden. Aber da stellt sich auch die Frage, wie lange ist das her, wsrum wurde er da freigesprochen (war es Mangel an Beweisen?) Such dir Hilfe veim Jugendamt, so wie du es auch schon gemacht hast, schildere da offen deine Ängste. Ein gemeinsames Gespröch mit Mitarbeiterin vom Jugendamt und KV finde ich übrigens gut. Mach ihn aber nicht schlecht, wenn es nicht unnötig sein muss. Er hat dir weh getan (dich verlassen), aber er kann für seine Tochter ein toller Vater sein. Man bewegt sich da immer auf dünnen Eis. Nicht dass das Jugendamt später sagt, die KM stellt den KV negativ dar. Das die Nachbarin dir jetzt in seinem Namen schreibt finde ich nicht ok. Bewahre alle diese Nachrichten auf. Auf dem Habdy und drucke sie auch aus. Nehme sie mit zum Jugendamt. Das hört sich nach Drohen an. Und wenn der KV was mlchte soll er dich direkt anschreiben. Deine Nummer gat er doch oder? Ps: jenachdem wie weit er von euch entfernt wohnt bzw wie viel Einsatz und Interesse er zeigt: ihm steht nicht nur das 14-tägige Umgangsrecht zu (welches sogar von Fr.-So. gehen kann), sondern auch ein Nachmittag in der Woche (mind. in der Woche wo er sie nicht am Wochenende hat.die meisten Eltern machen es meist wöchentlich um den Kind eine bessere Routine zu geben, insofern es überhaupt zum Kontakt in der Woche kommt).

von Ani123 am 18.08.2018, 05:05



Antwort auf: Frage zum Umgangsrecht ?

Ich habe wie oben geschrieben das alleinige Sorgerecht . Natürlich hat er meine Nummer , sonst hätte seine Nachbarin mich ja nicht anschreiben können . Ich habe auch geschrieben , das er das Kind immer sehen durfte wann er will , mit Zuverlässigkeit ect .

von Kathi19861 am 18.08.2018, 06:49



Antwort auf: Frage zum Umgangsrecht ?

Du kannst ganz entspannt sein. Er möge sich bitte an das Jugendamt wenden für einen gemeinsamen Termin um das zu klären. Alternativ soll er klagen. Du machst Dir noch einmal einen Termin beim Jugendamt, informierst sie dass Du ihm das so gesagt hast, und auf Einladung gerne kommst. Das Kind ist relativ klein, hat keine bis kaum Bindung zu ihm, fordere begleiteten Umgang durch das Jugendamt für den Anfang. Was ist das für eine WG in der er lebt ? Du musst ihn nicht in Deine Wohnung lassen! Mit dem Vorgehen dokumentierst Du, dass Du den Umgang im Interesse des Kindes förderst und unterstützt. ER muss dann beweisen dass es ihm wichtig ist und er sich zuverlässig an Termine und Absprachen hält. Dann könnte man das Stück für Sück ausbauen. So wie Du Deinen Ex schilderst wird er so weit nicht kommen. Klagt er dann, dann ist ein Jugendamt alles dokumentiert und genau an deren Empfehlunng hält sich das Gericht in der Regel....

von Sternenschnuppe am 18.08.2018, 11:08



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