Frage: Frage zum Betreuungsgesetz Bayern

http://www.stmas.bayern.de/kinderbetreuung/baykibig/neu.php Hallo Frau Bader! Heißt daß, das mein Sohn, der ab September Vorschulkind ist, weniger oder evlt. keinen Kindergartenbeitrag (wir zahlen derzeit 75 Euro für ihn) leisten muß? Vielen Dank für Ihre Antwort :)

von corazon am 30.05.2013, 16:34



Antwort auf: Frage zum Betreuungsgesetz Bayern

Hallo, ja, ich verstehe es so, dass Sie ein Zuschuss von 50 € erhalten. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.06.2013



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Elterngeld bei Beamten (Lehrerin in Bayern)

Hallo, ich bin Lehrerin in Bayern (Realschule) und nach A13 / Stufe 5 besoldet. Seit 10.08. befinde ich mich in Mutterschutz. Der errechnete Geburtstermin ist der 22.08.2014. Laut der Besoldungsstelle läuft das Gehalt für Lehrer im Mutterschutz wie vorher weiter (keine Lohnersatzleistung). Läuft das dann bis 2 Monate nach der Entbindung? Wenn j...


Landeserziehungsgeld Bayern

Hallo. Hoffe sie können mir weiterhelfen. Und zwar hat mein Mann aus vorheriger Beziehung ein Kind ( 9 Jahr ) für das er Unterhalt bezahlt. Wir haben ein gemeinsamen Kind, jetzt möchte ich gerne landeserziehungsgeld beantragen. Aber darf ich seinen Sohn als 1. Kind zählen? Er wohnt bei seiner Mutter, aber lt. Antrag heißt es jedes Kind für das ma...


Betreuungsgeld Bayern

Hallo, Ich habe Elterngeld für 12 Monate beantragt und erhalten. Keine Partnermonate etc. Nun möchte ich das Betreuungsgeld dass es in Bayern ja wieder gibt eigentlich direkt im Anschluss an das Elterngeld - also ab dem 13. Lebensmonat beantragen. Laut Amt geht das in meinem Fall erst ab dem 15. Lebensmonat des Kindes. Die Begründung war "nu...


Betreuungsgeld in Bayern

Sehr geehrte Frau Bader, Wir wohnen in Bayern. Mein Sohn ist im Juni 2014 geboren. Im Mai 2015 habe ich Betreuungsgeld beantragt. Leider habe ich nix bekommen, da das Betreuungsgeldgesetzt geändert ist und ab Juli 2015 war nicht mehr gültig. Mein Sohn ist seit September 16 in die Kita gegangen. Ich habe heute erfahren, dass Betreuungsgeldgesetz...


Anspruch auf Krippengeld ab 01/2002 in Bayern

Hallo Frau Bader, im Infoblatt für den Antrag steht: "Die Einkommensgrenze beträgt grundsätzlich 60.000 Euro" und "Als Einkommen gilt die Summe der positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1, 2 und 5a EStG zuzüglich Leistungen und Einkünfte nach § 32b Abs. 1 EStG, insbesondere Entgeltersatzleistungen" Ich versteh hier also, dass z. B. ...


Kinderbetreuung während Arztbesuch/Corona/Bayern

Sehr geehrte Frau Bader, In Bayern darf man aktuell leider nur die Personen aus der eigenen Hausgemeinschaft treffen. Wie kann ich Dinge ohne Kinder erledigen,wie z.b. zu meiner Psychotherapie oder zu meinem Cardiologen zu gehen? Beim Arzt dürfen Kinder nicht mehr mitgenommen werden... Meine Eltern dürfen nicht Babysitten und ich bin alleinerzieh...


Stillstunden Lehrerin Bayern

Hallo, ich kehre nach dem Beschäftigungsverbot in den Schuldienst zurück. Mein Mann bleibt in Elternzeit. Ich arbeite 27 Stunden und mir stehen pro Tag 1 Stillstunde zu = 5 Stillstunden in der Woche. Ich habe gehört, dass diese von meinen 27 Std abgezogen werden und ich nur 22 Std Arbeitszeit hätte. Nun meinte der BLLV in Bayern (Rechtsabteilun...


Schulwegkosten Bayern

Hallo Frau Bader, Meine Tochter geht auf die Sprengelschule die uns zugewiesen ist (Grundschule), für meinen Sohn haben wir vom Schulamt eine andere Schule gewählt. Es ist ein Flexischulsystem und daher wurden uns die kfz kosten 30ct/km letztes Jahr voll erstattet. Es gibt für diese Strecke keine Möglichkeit per Bus zu fahren, lediglich das pri...


Kindergartenzuschuss Bayern

Sehr geehrte Frau Bader, Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen Mein Kind geht obwohl schon 3 noch in eine Kinderkrippe/Kita. Ab 3 stehen uns ja 100 Euro Kindergartenzuschuss in Bayern zu. Ich habe für September oktober und Novemeber den vollen Beitrag gezahlt. Ich dachte auch dass das automatisch die Einrichtung regelt. Im November habe ich si...