Hallo Frau Bader,
ich würde gerne wissen, wie es ist, wenn man Vollzeit arbeitet und dann ein Teil-Beschäftigungsverbot bekommt und nur noch 4h täglich arbeiten darf. Was ist mit den anderen 4h die man nicht mehr arbeiten darf, laufen die dann als Minusstunden?
Es heisst ja, dass im BV kein finanzieller Nachteil entstehen darf, aber wie ist das mit den Stunden?
Könnten Sie mir vielleicht auch mitteilen, ob es denn eine Internetseite oder ein Buch oder eine Broschüre oder was auch immer gibt, in dem das genau festgelegt ist? Nach ewiglanger Sucherei find ich immer nur was wegen dem finanziellen, sonst leider nix.
Herzlichen Dank, einen schönen Sonntag und viele Grüße!
von
M@mi
am 09.02.2014, 14:34
Antwort auf:
Frage zu Teil-Beschäftigungsverbot
Hallo,
nein, die laufen nicht als Minusstunden, vielmehr bekommt den Lohn voll weiter.
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/themen-lotse,did=194764.html
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.02.2014
Antwort auf:
Frage zu Teil-Beschäftigungsverbot
Leider hab ich auch keine Fundstelle, aber
wenn du normalerweise am Tag 8,5 Stunden zu arbeiten hast, hast du eine Sollzeit von 8,5 Stunden.
Mit einem Teil-BV von 4 Stunden, wird deine tägliche Sollzeit runtergesetzt (um 4,5 Std) auf diese erlaubten 4 Stunden. Diese 4 Stunden zahlt der AG ganz normal. Die übrigen 4,5 Stunden werden (zunächst vom AG) gezahlt als BV-Lohn. Der AG holt sich das Geld über die Umlage wieder zurück.
Vielleicht weiß die KK die gesetzlichen Grundlagen dazu und kann sie deinem AG erklären...
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 09.02.2014, 16:34