Sehr geehrte Frau Bader,
ich bin in der 29. SW und gerade krank geschrieben, wegen vorzeitiger Wehentätigkeit, ich soll viel ausruhen und liegen.
Nun habe ich noch ein größeres Kind um das ich mich kümmern muss. Mit dem möchte ich morgen nachmittag gern zu einen Weihnachtspuppentheater und anschließend mal ein bisschen auf den Weihnachtsmarkt, der gleich nebenan ist.
Wie ist das, darf ich das rein rechtlich gesehen? Falls ich dort Kollegen treffe, könnte es dann Probleme geben?
Danke schon mal im voraus für Ihre Antwort
MfG Anne
Mitglied inaktiv - 13.12.2007, 19:41
Antwort auf:
Frage zu Krankschreibung
Hallo,
das ist ein Grund zur Kündigung. Sie können sich beim Arzt eine Bescheinigung holen, dass es ok ist-aber ich als AG fände es auch merkwürdig, wenn meine Mitarbeiter nicht arbeiten können, aber auf den Weihnachtsmarkt gehen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.12.2007
Antwort auf:
Frage zu Krankschreibung
Danke für Ihre Antwort! Werde natürlich zu Hause bleiben. Ging auch nicht um den Weihnachtsmarkt, sondern um das Puppentheater für den großen Sohn im Gemeindesaal in der Nähe.
Wie ist es dann mit der Weihnachtsfeier von Sohnemann.
Die ist nächste Woche im Kiga. Darf ich da auch nicht hin? Denn dann müsste mein Sohn verzichten, ist nämlich schon 15.30 Uhr und da arbeitet mein Mann noch.
Danke im voraus
Anne
Mitglied inaktiv - 14.12.2007, 11:00