Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe hier ein kleines aber feines Problem wo ich im Moment nicht wirklich weiter komme. Folgendes zum Sachverhalt : Kind 1 wurde im Januar 2016 geboren. Hatte damals bis 2019 also die vollen 3 Jahre Elternzeit beantragt. Im April 2017 ist dann unser 2 Kind zur Welt gekommen. Zunächst habe ich meine 1 Elternzeit vorab zum April 2017 beendet und wieder die vollen 3 Jahre Elternzeit für Kind 2 beantragt also bis 2020. Eine Übertragung der restlichen Elternzeit von Kind 1 hatte ich leider zu den Zeitpunkt nicht beantragt. Nun steht die Geburt unseres 3. Kindes im Januar 2019 bevor. Habe nun vor die 2. Elternzeit wieder vorab zum Januar 2019 zu beenden um für 3 Jahre In Elternzeit für Kind 3 zu gehen. Dieses Mal werde ich aber höchstwahrscheinlich die restliche Elternzeit von Kind 2 an die Elternzeit von Kind 3 übertragen und somit bis Januar 2023 in Elternzeit sein. Die 12 Monate von Kind 1 sind aber komplett verloren oder? Bitte nicht falsch verstehen es geht mir hier weniger um die Elternzeit sondern mehr um die Rentenansprüche. Hab mich jetzt bei der Deutschen Rentenkasse informiert und die meinten die 3 Jahre Kindererziehungszeit bekommt man auch ohne Elternzeit gut geschrieben hat also nichts miteinander zu tun. Ich müsste also je Kind trotzdem 3 Rentenpunkte bekommen. Macht es also überhaupt Sinn die restliche Elternzeit von Kind 1 und 2 zu übertragen wenn ich ohnehin wieder vorhabe nach dem 3. Geburtstag unseres 3. Kindes wieder halbtags arbeiten zu gehen? Bei meinen ehemaligen Arbeitgeber werde ich ohnehin höchstwahrscheinlich nicht mehr arbeiten können wegen entfernungstechnischen Gründen (höchstens in einer anderen Niederlassung falls möglich). Oder gibt es noch andere Vorteile der Elternzeit außer dem Kündigungsschutz? Wie verhält es sich denn mit Teilzeitarbeit während der Elternzeit habe gehört dass es da auch noch was zu beachten gibt was die Rentenansprüche angeht. Sorry für die viele Fragen... Aber weiß einfach nicht ob mir die Übertragung noch was bringt. Ich hoffe ich hab das einigermaßen verständlich rübergebracht. Ich wäre für Hilfen sehr dankbar. Liebe Grüße tiniwini
von tiniwini am 15.10.2018, 16:14