Hallo Frau Bader, mir ist in einer Beratungsstelle geraten worden, meinen Ex-Lebensgefährten einen Brief per Einschreiben Rückschein zukommen zu lassen um meinen Unterhalt rechtlich geltend zu machen. Dazu 2 Fragen: 1. gibt es hierzu eine spezielle Formulierung? 2. ich kenne sein konkretes Einkommen nicht, da er selbstständig ist und dieses stets sehr schwankend war. Muß ich eine konkrete Summe fordern oder reicht es zu schreiben, dass ich Unterhalt von ihm möchte und das dieser aber erst noch errechnet werden muß? Vielen lieben Dank! Nahema
Mitglied inaktiv - 19.05.2008, 19:28