Guten Tag Frau Bader,
ich bin nicht sicher ob ich die eine Antwort von Ihnen richtig verstanden habe.
Ich bin seit einigen Wochen krankgeschrieben. Und nicht sicher wer, wann zahlt, bzw. ab wann Krankengeld beginnen würde da ich eine Woche vor meiner Krankschreibung wegen Schwangerschaftsbeschwerden bereits wegen etwas anderem krankgeschireben war:
1. Woche Krankschreibung Erstbescheinigung (nichts mit Schwangerschaft)
2. Woche Krankschreibung Erstbescheinigung (Schwangerschaftsbeschwerden)
3. Woche Krankschreibung Folgebescheinigung (Schwangerschaftsbeschwerden)
4. Woche Krankschreibung Folgebescheinigung (Schwangerschaftsbeschwerden)
Von der ersten Woche (nicht-Schwangerschaftsbeschwerden) ausgehend:
1. Welche Wochen zahlt der AG?
2. Ab wann zahlt die Krankenkasse?
3. Bekomme ich lückenlos Geld falls ich ins Krankengeld rutsche oder habe ich eine Woche keine Einnahmen?
Herzlichen Dank
Beste Grüße
Lena
von
JoannaLena
am 03.08.2017, 09:23
Antwort auf:
Folgefrage- Wer zahlt wann?
Hallo,
im vorherigen Posting jedoch geschrieben, Sie wollen ein Beschäftigungsverbot?
Wenn Sie sowieso krankgeschrieben sind, geht diese Krankschreibung vor das mit dem Beschäftigungsverbot hat sich sowieso erledigt.
Nur für den Fall, dass Sie auf das Beschäftigungsverbot spekulieren, um das Krankengeld zu bekommen.
Sie können in dem von Ihnen genannten Fall sieben Wochen weiter den vollen Lohn bekommen. Sieben Wochen für die erste Erkrankung und sechs für die weitere. Danach fallen Sie ins Krankengeld.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.08.2017
Antwort auf:
Folgefrage- Wer zahlt wann?
So weit ich informiert bin zahlt die ersten 6 Wochen der AG und danach die Kk. Du hast jetzt 3 Wochen Krankschreibumg hinter dir und nach Woche 6 rutscht du ins Krankengeld.
Du hast aber mit Krankengeld selbstverständlich weniger Einnahmen.
Ich, als Laie und Mutter, verstehe jetzt aber ehrlich gesagt dein Problem nicht.
In meiner zweiten Schwangerschaft war ich 8 Wochen krank, weil ich massive Blutungen hatte. Mir war die Kohle ehrlich gesagt Wurscht, ich wollte nur das mein Baby da bleibt wo es ist.
Mitglied inaktiv - 03.08.2017, 10:21
Antwort auf:
Folgefrage- Wer zahlt wann?
Lena,
du stellst seit Anfang Mai in diesem Forum immmer wieder dieselben Fragen. Hast von Anfang an mit dem BV kalkuliert, und ich kann sehr gut verstehen, dass dein Arbeitgeber (und sicher auch bald deine Ärzte) von deiner Art unendlich genervt ist und nun nicht mehr auf Anfragen reagiert.
Von uns hast du viele gute sachkundige Hinweise erhalten - z.B. dass du dich an die Aufsichtsbehörde/Gewerbeaufsicht wenden kannst.
Dann fragst du wieder von vorne. Jetzt sind es schon täglich 1-2 Threads die du startest.
Was soll das Ganze?
Mitglied inaktiv - 03.08.2017, 10:27
Antwort auf:
Folgefrage- Wer zahlt wann?
6 Wochen lang zahlt der AG Gehalt, danach die KK Krankengeld. Dafür mußt du aber die Krankmeldungen auch umgehend an die KK weiterleiten. Ruf am Besten bei deiner KK an und frage dort nach, wie die das handhaben. Manche Kassen schicken Unterlagen, die der Arzt ausfüllen muß und dann als eine Art Antrag auf Krankengeld gelten oder sonstiges. Krankengeld wird in der Regel mit einem Gewissen Verzug gezahlt bzw. jeweils nach Ablauf der aktuellen AU, welche für jeweils max 14 Tage gelten darf. Die Kasse kann ja vorher nicht wissen, ob du dich vorzeitig gesund schreiben lässt bzw. ob aus den 2 vielleicht doch 4, 6 oder mehr Wochen werden. D.h. du bekommst eben auch immer erst mal nur das Geld für die 14 Tage - nicht wie ein Gehalt für den ganzen Monat. Wie gesagt: frag bei deiner KK, wie die das handhaben.
Ach ja: gehst du nach 6 Wochen 1 Woche arbeiten und wirst dann wieder aus dem gleichen Grund!! krankgeschrieben, fängt es nicht von vorne an und du bekommst wieder erst mal 6 Wochen lang Gehalt vom AG. Die Wochen können dann zusammen gezogen werden und du rutschst trotzdem ins Krankengeld.
von
cube
am 03.08.2017, 10:35
Antwort auf:
Folgefrage- Wer zahlt wann?
Hallo liebe Krankmelderin,
dass Ihr AG sich nicht meldet, kann ich mittlerweile sehr gut nachvollziehen.
Auch wenn ich jetzt hier den Hass der ein oder anderen Dame im Forum auf mich ziehen werde, aber:
Herzlichen Dank!!!! Frauen wie Sie, sind der Grund warum SS-Beschwerden und BV von vielen nicht ernst genommen werden. Dank Ihnen werden Frauen bis heute nicht gleich gestellt im Job sondern mit befristeten Verträgen abgespeist und Schwangere bzw. Frauen mit Kindern nicht gerne eingestellt.
Sie schreiben hier zum x.ten Mal den gleichen Mist.
Sind eh schon krank, erfahren von der SS und es treten natürlich sofort Beschwerden auf, welche eine erneute Krankmeldung erfordern.
SIE WERDEN SOWIESO INS KRANKENGELD RUTSCHEN, WEIL SIE KEINEN BOCK AUF ARBEIT HABEN.
Alle Ihre Fragen hier, stellen Ihren AG ins schlechte Licht und es dreht sich rein ums Geld.
1. Der AG zahlt die 1. Woche, weil anderer Grund und dann WEITERE 6 Wochen, wenn der Grund SS-Beschwerden bleiben. Ergo 7 Wochen.
2. Die KK zahlt, sobald Ihr AG Sie 6 Wochen am Stück wegen der gleichen "Erkrankung" bezahlen musste.
3. Von was für einer Woche reden Sie?!
Sowas lernt jeder in der Berufsschule.
von
Kristiiin
am 03.08.2017, 13:34