Flexibler Umgang mit "gebuchtem" 35-Stunden-Platz im KiGa ?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Flexibler Umgang mit "gebuchtem" 35-Stunden-Platz im KiGa ?

Hallo, mein Sohn ist 4 Jahre alt und seit gut einem Jahr im Kindergarten. Theoretisch kann man in unserem KiGa 25 Stunden, 35 Stunden oder 45 Stunden buchen (und entsprechend bezahlen). 7.15 h - 12.15 h: 25 Stunden 7.00 h - 14.00 h: 35 Stunden 7.00 h - 16.00 h: 45 Stunden Wir mussten damals einen 35-Stunden-Platz nehmen, weil angeblich kein 25-Stunden-Platz frei war und die Alternative gewesen wäre, dass mein Sohn gar keinen Platz bekommt. Ich hole ihn aber nach wie vor fast immer um 12.15 Uhr ab, höchstens 1 x im Monat nach Absprache mal um 14 Uhr. Jetzt bräuchte ich aus beruflichen Gründen 1 x im Monat eine Betreuung bis 16 Uhr. Das ist aber laut Kindergartenleitung nicht möglich, weil ich dann einen Tagesplatz, also 45-Stunden-Platz bräuchte. Das finde ich ehrlich gesagt recht kleinlich. Ich zahle ja immerhin jeden Monat den 35-Stundenplatz, mein Sohn geht aber in der Regel nur ca. 20-25 Stunden pro Woche. Ist das überhaupt rechtens, dass die Zeiten so starr festgelegt werden und mein Sohn keinen Anspruch auf 35 Stunden außerhalb des vorgegebenen Zeitrasters (s.o.) hat ? Liebe Grüße, Gold-Locke

von Gold-Locke am 14.12.2011, 17:01



Antwort auf: Flexibler Umgang mit "gebuchtem" 35-Stunden-Platz im KiGa ?

Halo, das kommt darauf an, was in der Satzung stehtz. Grds. halte ich es für zulässig Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.12.2011



Antwort auf: Flexibler Umgang mit "gebuchtem" 35-Stunden-Platz im KiGa ?

hallo so sind die zeiten halt festgelegt,ist bei uns auch so! obwohl unser kiga mit ausnahmen keine probleme hat,da wurde dann halt mal für einen tag essensgeld bezahlt und gut ist . kommt wohl auf die kiga leitung an.

von CKEL0410 am 14.12.2011, 21:00



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