Fehlgeburt Zuzahlung für KH Aufenthalt

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Fehlgeburt Zuzahlung für KH Aufenthalt

Hallo! Meine Freundin hatte leider eine Fehlgeburt und soll jetzt den Tagessatz für die Klinik zahlen. Im Muschg. steht aber drin das die KK alle Zahlungen übernehmen die mit der Schwangerschaft zu tun haben,ich habe damals an meine KK die betreffenden Stellen im Gesetz vorgelegt und hatte damit Erfolg.Gibt es dafür eine verbindliuche Regelung oder ist das eher auf Kulanzbasis gewesen. Mfg Biggi

Mitglied inaktiv - 18.06.2002, 20:43



Antwort auf: Fehlgeburt Zuzahlung für KH Aufenthalt

Liebe Biggi, die Zahlung beruht auf § 39 Abs. 4 SGB V. danach sind "Wöchnerinenn" befreit. Fehlgeburt würden nach dieser Definition nicht darunter fallen. Aber jedes Krankenhaus hat einen Sozialdienst, sie soll dort noch mal nachfragen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.06.2002



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