Frage: Erzihungsgeld bei KV im Ausland

Hallo, Ich bin mit einem Englaender verheiratet, ein gemeinsames Kind, erwarten das zweite. Unser bisheriger Hauptwohnsitz war in D, jetzt ist mein Mann hauptsaechlich in GB (in D abgemeldet, steuerpflichtig in GB), mein Hauptwohnsitz (und der meines Sohnes) weiterhin in D. (verbringe allerdings auch viel Zeit in GB, naechstes Kind wird dort geboren) Momentan bin ich noch in Elternzeit, die fuer die naechsten drei Jahre in die des naechsten Kindes uebergeht. Bin etwas planlos, wie das jetzt gehandhabt wird, zaehle ich steuermaessig jetzt als "alleinerziehend"?? - was ich ja trotz "getrenntem Wohnsitz" nicht bin? Wie beantrage ich dann Erziehungsgeld? Vielen Dank!

Mitglied inaktiv - 30.05.2005, 12:57



Antwort auf: Erzihungsgeld bei KV im Ausland

Hallo, das hängt von einer Vielzahl von Fragen ab. Sie selber müssen Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in D haben, also den Lebensmittelpunkt hier. Wie die Frage des Getrenntlebens von der zuständigen Behörde eingestuft wird ist eine Ermessensfrage. Man wird Sie sehr genau befragen, wer wann wie oft ist. Das kann ich auf die Ferne nicht beurteilen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.05.2005



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