Sehr geehrte Frau Bader, wenn ein Kind Anfang eines Jahres geboren wurde, muß man ja zur Berechnung des Erziehungsgeldes ein Einkommen annehmen bzw. ungefähr hochrechnen, wie hoch das Einkommen dieses Jahr wird. Wenn dann das Einkommen Ende des Jahres höher ist als angenommen, muß man dann das zuviel erhaltene Erziehungsgeld zurückzahlen? Wenn ja muß man das melden oder wird das automatisch beim Antrag für das zweite Jahr berücksichtigt? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen
Mitglied inaktiv - 18.10.2002, 11:34