Hallo Frau Bader,
Mit dem Erziehungsgeld scheint es wohl kompliziert zu sein.
Also wenn mein Lebenspartner ab Ende meiner Mutterschutzzeit für 9 Monate ganz in den EU geht und anschließend in Teilzeit unter 30 Std geht, wie werden da die Einkommen berechnet?
Ich bekomme kein Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse, da ich privat versichert bin.
Ist es daher sinnvoll, dass ich den Antrag mache, weil ich nach der Mutterschutzzeit nur für 24 Std. Teilzeit arbeite und mein Partner erst nach Ende der Mutterschutzfrist Anspruch auf EG hätte?
Danke für die Beantwortung meiner komplizierten Fragen Grüße Claudia
Mitglied inaktiv - 16.06.2003, 12:09
Antwort auf:
Erziehungsgeld-Berechnung??
Hallo,
Die Berechnung von EG erfolgt folgenderweise:
Zuerst wird das Brutto ermittelt, also alle einkommenssteuerrelevanten Einnahmen addiert.
Relevant ist dabei das Kalenderjahr der Geburt.
Wenn Sie nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit haben, werden vom Bruttolohn die Werbungskosten abgezogen. Schulden und negative Einkünfte zählen nicht mit.
Danach wird ein Pauschbetrag iHv 27 % abgezogen (außerdem weitere Abzüge für Unterhaltsleistungen an behinderte Kinder oder solche, die nicht in der Fam. leben). Es müssen Bescheinigungen vorgelegt werden.
Ein EG-Rechner findet sich bei http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/index-erz.html , ganz unten ist der Link zum Erziehungsgeldrechner!
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.06.2003