danke für eure antworten.
beträgt die frist für das info. des AG wirklich 8 wo.?
dann könnte mein mann also erst anfang mai in elternzeit gehen.? würde dann 2 o.3 mon. nehmen wollen- geht das ?
was wird mit seinem urlaub im juni?verfällt der, o. bleibt er bestehen u. mein mann kann ihn "nachnehmen" ?
LG u. dickes danke
Mitglied inaktiv - 02.03.2004, 07:07
Antwort auf:
erz.zeit mit papa ll
JA
(s.u.)
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.03.2004
Antwort auf:
erz.zeit mit papa ll
Ja, die Frist beträgt 8 Wochen, wenn die EZ nicht direkt nach dem MuSchu in Anspruch genmommen wird. Der AG muß ja auch erst mal Vertretung organisieren...
Und: nur für VOLLE Monate EZ kann der Urlaub gekürzt werden :-)
Also, wenn die EZ vom 2.5. bis z. B. 28.6 genommen wird, fällt keine Urlaubskürzung an. Der Urlaub aus dem Juni muß dann eben wann anders genommen werden...
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 02.03.2004, 23:04