Hallo liebe Frau Bader, mein Fall ist folgender: Mein erstes Kind wird am 1.April 1 Jahr alt, bis dahin bin ich in Elternzeit (die ich für 1 Jahr beantragt habe). Ich würde also am 1.April wieder in Vollzeit an meine alte Arbeitstelle zurückkehren. Nun bin ich erneut schwanger, ca. in der 4 Woche, also ganz am Anfang. Meine Fragen nun an sie, - da ich einen Beruf ausübe, der sowohl körperlich als auch psychisch sehr anstrengend ist, werde ich wahrscheinlich wie auch bei der ersten Schwangerschaft in ein Beschäftigungsverbot gehen. - muss mein AG mir dann ab dem 1.April meinen alten Lohn wieder zahlen? - wird anhand dieses Lohnes mein neues Elterngeld berechnet? - stehe ich erneut unter Kündigungsschutz oder wie ist die Rechtslage? Vielen Dank für Ihre Antworten im Voraus !!! Mfg
Mitglied inaktiv - 02.02.2010, 18:07