Hallo Ich habe bis zum 1.1.19 Elterngeld bezogen und bin aber bis 23.1.2020in Elternzeit. Jetzt bin ich jedoch wieder schwanger und der Mutterschutz beginnt am 8.6.19 Wenn ich am 7.6.19 meine Elternzeit beende, bekomme ich ja mein Normales Mutterschaftsgeld wie bei der vorherigen Schwangerschaft. Was ist mit meinem Elterngeld für das zweite? Wie wird das berechnet, wenn ich z.B. Jetzt ein Kleingewerbe anmelde und mir bis zur Geburt was dazu verdiene? Wird das dann von dem Kalender Jahr 2017 berechnet? Oder habe ich von Februar 2019 - Juni 2019 noch Null Monate? Danke für die Antworten. Komme mit dem Fachchinesisch nicht so zu recht hier.
von Mausecap am 05.01.2019, 12:33