Erneut schwanger in EZ, Kleingewerbe

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Erneut schwanger in EZ, Kleingewerbe

Hallo Ich habe bis zum 1.1.19 Elterngeld bezogen und bin aber bis 23.1.2020in Elternzeit. Jetzt bin ich jedoch wieder schwanger und der Mutterschutz beginnt am 8.6.19 Wenn ich am 7.6.19 meine Elternzeit beende, bekomme ich ja mein Normales Mutterschaftsgeld wie bei der vorherigen Schwangerschaft. Was ist mit meinem Elterngeld für das zweite? Wie wird das berechnet, wenn ich z.B. Jetzt ein Kleingewerbe anmelde und mir bis zur Geburt was dazu verdiene? Wird das dann von dem Kalender Jahr 2017 berechnet? Oder habe ich von Februar 2019 - Juni 2019 noch Null Monate? Danke für die Antworten. Komme mit dem Fachchinesisch nicht so zu recht hier.

von Mausecap am 05.01.2019, 12:33



Antwort auf: Erneut schwanger in EZ, Kleingewerbe

Hallo, wenn sie ein KLeingewerbe haben, wird das letzte abgeschlossene Klanderjahr genommen. Wäre 2018, was Sie aber wegen dem Bezug von EG ausklammern können. Dann 2017, was Sie aber evtl. auch ausklammern können (Bezug MG und oder EG). Dann wäre es 2016. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.01.2019



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