Hallo Frau Bader, ich bin seit der 15ssw ( Anfang Juli ) wegen drohender Fehlgeburt krankgeschrieben und soll auch in dieser Schwangerschft nicht mehr arbeiten gehen. Zur Zeit bekomme ich daher Krankengeld. Nun habe ich noch etliches an Erholungsurlaub offenstehen, steht mir der Urlaub zu und sollte ich ihn vor der Mutterschutzfrist noch einreichen ? Dann würde ich doch während dieser Zeit wieder mein normales Gehalt bekommen ? Ich habe vor die 3 Jahre Elternzeit voll zu nutzen. Da mein Arbeitgeber wegen der Krankmeldung eh nicht gut auf mich zu sprechen ist weiß ich nun nicht genau was ich machen soll. Vielen Dank für Ihre Antwort :-)) s`buffy 29ssw
Mitglied inaktiv - 11.10.2001, 14:10