Hallo Fr. Bader, ich bin kaufm. Angestellte in einem großen chemischen Betrieb und nach 5 Jahren Erwerbstätigkeit und 3+1 Jahren Erz. U. stellt sich mir nun die Frage, ob ich in meinen Beruf zurück kehren kann bzw. möchte. 1. Frage: meine Kündigungsfrist beträgt laut Tarif 3 Monate, heißt das, daß der Arbeitgeber mir 3 Monate vor Ablauf des Erz U. kündigen muß oder kann er das erst danach? 2. Frage: steht mir in der Zeit der Kündigungsfrist mein altes Gehalt zu? 3. Frage: normalerweise wird so ein Ausscheiden nach Erz. U. bei uns mit einem Aufhebungsvertrag geregelt. Gibt es dazu etwas zu beachten bzw. steht mir dann eine Abfindung zu, da ich ja dann für das Arbeitslosengeld gesperrt sein werde. 4. Frage: Ich möchte wenn überhaupt dann nur noch in Teilzeit in meine alte Firma zurück, allerdings bin ich auch da auf Vormittage beschränkt. Muß der AG mir ein entsprechendes Angebot machen oder reicht es, wenn er nur eine 50% Vertrag bei 2,5 Tagen in der Woche anbietet. Ein solches Angebot habe ich nämlich bereits abgelehnt, da es mit Reisetätigkeit und auch Abwesenheit für mehrere ganze Tage verbunden war. 5. Frage: habe ich somit bereits mein Anrecht auf ein Teilzeit-Job-Angebot meines AG verwirkt? Fragen über Fragen aber Danke schonmal für die Infos. Gibt es eigentlich ein empfehlenswertes Buch zu diesem Thema? mfg Shedia