Hallo, ich war vor der Geburt geringfügig angestellt (400 €). Nach Ablauf des Elterngeldes möchte ich wieder arbeiten. (Habe dies damals schriftlich meinem Arbeitgeber mitgeteilt). Muss mir mein Arbeitgeber wieder meine bisherige Tätigkeit geben? Oder gilt das nur für Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen? Mein Arbeitgeber sagt nämlich, er weiß noch nicht, ob er wieder Arbeit für mich hat. Vielen Dank.
Mitglied inaktiv - 15.01.2010, 08:40