Unser Sohn wurde am 1.10.03 geboren (mit einer Behinderung, die viele Krankenhausaufenthalte erforderlich macht) und ich habe damals 1 Jahr Elternzeit beantragt, allerdings nur mündlich. Welche Fristen gibt es zur Verlängerung der Elternzeit oder bin ich da grundsätzlich auf die Zustimmung des AG angewiesen?
Mitglied inaktiv - 20.03.2003, 10:37