Frage: Elternzeitverlängerung

Hallo, mein Sohn ist Mitte Nov. 2001 geboren. Mein Arbeitgeber wollte mir ursprünglich ab Mitte 2001 eine Gehaltserhöhung geben, hat dies aber - nachdem er von meiner Schwangersch. erfuhr - zurückgenommen und auf nach meine Elternzeit versprochen.Ich habe dann mit meinem Arbeitgeber vereinbart, daß ich bis Ende Dez. 2002 Elternzeit nehmen würde. Dann würde ich bis Mitte 2003 halbtags arbeiten, dannach wieder Vollzeit. Frage1: Kann ich evtl. die Elternzeit nachträgl. verlängern auf z.B. zwei Jahre.Frage2:Ich möchte dann nur noch halbtags arbeiten, muß er das akzeptieren und hätte ich ein Recht auf dieselbe Stelle? Frage3: Was ist mit der Gehaltserhöhung? Für Ihre Antwort besten Dank!!

Mitglied inaktiv - 05.07.2002, 09:50



Antwort auf: Elternzeitverlängerung

Liebe Leonie, 1. eine Verlängerung bedarf seiner Zustimmung, die er verweigern kann. 2. Wollen Sie nach oder im EU Teilzeit arbeiten? 3. WEnn Sie nichts schriftliches haben, müssen Sie es beweisen können. DAnn besteht ein Anspruch GRuß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.07.2002



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