Hallo Frau Bader,
meine Elternzeit endet im Juli 2010. Da ich und mein Mann in der Elternzeit umziehen wollten, hat mir meine Arbeitgeberin ein Auflösungsvertrag gegeben.
Da mein Mann es beruflich bis Juli nicht schafft, können wir noch nicht umziehen. Ich habe bei meiner Arbeitgeberin ein 2. Elternjahr beantragt, mit der bitte den Auflösungsvertrag um ein Jahr zu verschieben.
Meine Arbeitgeberin hat nicht eingewilligt und will mir auch keine Begründung dazu abgeben. Kann Sie das so einfach??
Vielen Dank im Voraus für ihre Antwort!
LG
Mitglied inaktiv - 27.02.2010, 18:59
Antwort auf:
Elternzeitverlängerung
Hallo,
zu wann ist der Vertrag denn unterschreiben? WEnn das Arbeitsverhältnis nicht mehr besteht, kann es auch nicht verlängert werden
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.03.2010
Antwort auf:
Elternzeitverlängerung
Ansonsten kann Sie das 2. Elternjahr "verweigeren", da man sich für die ersten beiden Elternjahre verbindlich festlegen muß.
LG
Peeka
Mitglied inaktiv - 27.02.2010, 20:05
Antwort auf:
Elternzeitverlängerung
Nein,leider noch nicht.
Mitglied inaktiv - 27.02.2010, 22:15
Antwort auf:
Elternzeitverlängerung
oh,sorry,falscher Thread.
Mitglied inaktiv - 27.02.2010, 22:15
Antwort auf:
Elternzeitverlängerung
Hallo Peeka,
Ja ich habe den Vertrag schon unterschrieben, weil ja auch die Umzugsfirma schon gebucht war......hmmmm...
Ich weiß ja, das man sich zu Beginn festlegen muß, aber für was gibt es denn dann die Regelung, dass man 7 Wochen vor Ablauf der Elternzeit, eine Verlängerung beantragen kann??? Ich kann doch meinem AG nicht sagen, Ich nehm erstmal 1 Jahr, aber vielleicht werden es auch 2 Jahre???
lg Brinchen
Mitglied inaktiv - 28.02.2010, 20:10
Antwort auf:
Elternzeitverlängerung
auf die ersten beiden Jahre der EZ muß man sich festlegen. Wenn Du nach einem Jahr wieder anfangen wolltest hättest Du trotzdem 2 Jahre EZ beantragen können und in dem Antrag dazu vermerken können, daß Du nach einem Jahr wieder in TZ einsteigen möchtest.
Du hast den Aufhebungsvertrag unterschrieben und ich denke mal der ist bindend.
Bin mal auf Fr. Baders Antwort gespannt.
Für das 3. EZ Jahr hast Du übrigens Recht mit Deiner Äußerung, ob sich daran allerdings etwas ändern würde, da Du den Aufhebungsvertrag unterschrieben hast bezweifle ich
LG
Peeka
Mitglied inaktiv - 28.02.2010, 22:04
Antwort auf:
Elternzeitverlängerung
der Auflösungsvertrag ist zum 11.07.2010 unterschrieben, an dem Tag, an dem meine Elternzeit endet.
Lg
Brinchen
Mitglied inaktiv - 03.03.2010, 21:50