Sehr geehrte Frau Bader,
Ich befinde mich derzeit in einjähriger Elternzeit. Diese endet im August diesen Jahres. Ich bekomme für August keinen Kiga-platz für mein Kind und möchte/muss deshalb die Elternzeit um 6 Monate verlängern und dann wieder in Teilzeit arbeiten gehen. Stelle ich den Antrag bei meinem AG für 6 Monate oder ist 1Jahr geschickter?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Viele Grüße,
Hope84.
von
hope84
am 09.02.2015, 08:42
Antwort auf:
Elternzeitverlängerung um 1Jahr oder 6Monate?
Hallo,
rechtlich haben Sie überhaupt kein Anspruch auf Verlängerung, wenn Sie jetzt nur halbes Jahr beantragen und das genehmigt wird heißt das nicht, dass der Arbeitgeber auch das nächste halbe Jahr genehmigen muss. Also sollten Sie sich schon genau überlegen, in welche Verhandlungen Sie eintreten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.02.2015
Antwort auf:
Elternzeitverlängerung um 1Jahr oder 6Monate?
Das was Du brauchst reicht aus.
Google aber mal die neuen Urteile aus Leipzig. Dein Kind hat einen Anspruch auf Betreuung und Du kannst Deinen Verdienstausfall einklagen bei der Stadt.
von
Sternenschnuppe
am 09.02.2015, 10:01
Antwort auf:
Elternzeitverlängerung um 1Jahr oder 6Monate?
braucht sie hier nicht die Zustimmung des AGs um die Elternzeit verlängern zu dürfen?
LG
Peeka
von
peekaboo
am 09.02.2015, 10:14
Antwort auf:
Elternzeitverlängerung um 1Jahr oder 6Monate?
Vergessen zu sagen, ups.
Aber wenn er zustimmt kann sie das Enddatum frei wählen.
Aber das Urteil in Leipzig ist wirklich super, gerade in einem Fall wie Ihrem.
Vorausgesetzt es wurde ausreichend gesucht und sie kann nachweisen dass es keinen Platz gibt.
von
Sternenschnuppe
am 09.02.2015, 14:54