Sehr geehrte Frau Bader, meine Tochter kommt nächste Woche zur Welt und ich bin unsicher bezüglich der Rechtssicherheit meines Elternzeitantrages i.V.m. dem Antrag auf Teilzeitarbeit in der EZ. Ich kann nur unter der Voraussetzung der TZ 2 Jahre Elternzeit nehmen, andernfalls nur 1 Jahr. (Öffentlicher Dienst, über 2200 Mitarbeiter, seit 8 Jahren beschäftigt) Ich bitte Sie mal über den Antragstext zu schauen und mir eine Rückmeldung dazu zu geben. Lieben Dank! „ Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Schreiben möchte ich Elternzeit für mein Kind _________________, geboren am _________________ beantragen. Die Elternzeit soll im unmittelbaren Anschluss an der Mutterschutzfrist starten und zunächst für 2 Jahre bis zum 2. Geburtstag meines Kindes gelten: Start: _________________ Ende: _________________ Ich bestätige, dass mein Kind mit mir in einem Haushalt lebt und von mir selbst betreut und erzogen wird. Gleichzeitig beantrage ich unter Bezugnahme auf § 15 Abs.5 bis 7 BEEG eine Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit für mein o.g. Kind. Ich möchte meine Tätigkeit folgendermaßen ausüben: Vom _________________ bis _________________ mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 15 Stunden 24 Minuten. Anschließend vom _________________ bis _________________ mit 18 Wochenstunden und vom _________________ bis _________________ mit 30 Wochenstunden. Die Verteilung der Arbeitszeit sollte im 1. Abschnitt auf 2-3 Tage innerhalb der 5-Tage-Woche, im 2. Abschnitt auf 3 Tage innerhalb der 5-Tage-Woche und im 3. Abschnitt auf alle 5 Tage erfolgen. Die Beantragung der Elternzeit auf zwei Jahre gilt nur in Verbindung mit der Genehmigung der Teilzeitbeschäftigung innerhalb der Elternzeit. Andernfalls beantrage ich zunächst die Elternzeit für 1 Jahr im unmittelbaren Anschluss an die Mutterschutzfrist vom _________________ bis _________________ und behalte mir die rechtliche Überprüfung der Ablehnungsgründe vor. Ich bitte Sie um eine schriftliche Eingangsbestätigung und Genehmigung des Antrages. Gerne stehe ich Ihnen für Rückfragen jederzeit zur Verfügung.“
von Vionara am 06.09.2019, 23:14