Liebe Fr. Bader, wieder mal eine Frage zur Elternzeit, wenn ich z.B. 1 Jahr Elternzeit nehmen möchte und mein Mann danach die 2 Jahre, wann müssen wir das dann beantragen? 6 Wochen vor Ende Mutterschutz oder 6 Wochen vor der eventuellen Geburt? Muß mein Mann das auch schon so früh beantragen oder erst 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit für ihn? Wann muß der Arbeitgeber zustimmen und wann muß er sich mit der Entscheidung abfinden? Was ist an der Regelung man müsse sich erstmal nur für 2 Jahre festlegen dran? vielen Dank Nicole die vom neuen Gesetz etwas verwirrt ist.
Mitglied inaktiv - 02.11.2002, 21:21