Hallo Frau Bader,
meine Elternzeit endet am 4.11.10.
Im August kommt unser 2. Kind zur Welt. Verfällt meine Elternzeit vom 1. Kind dann oder kann ich, wenn ich Elternzeit für das 2. Kind beantrage, die restlichen 3 Monate an die neue Elternzeit ranhängen?
Muss der AG zustimmen oder kann er ablehnen?
Wann muss ich die Elternzeit dem AG mitteilen und wann Elterngeld beantragen, ist schon alles wieder lange her und wenn man schwanger ist, vergisst man irgendwie die Hälfte?
Danke.
Mitglied inaktiv - 23.03.2010, 11:13
Antwort auf:
Elternzeit
Hallo,
man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten u dritten dranhängen (Frist Antrag 7 Wo.) oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Dabei muss man nicht immer ganze Jahre nehmen, es geht auch weniger oder mehr.
Mit Zustimmung des AG kann man den Rest bis zu einem Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt.
Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert.
Da man in der Elternzeit und auch in der Schwangerschaft einem besonderem Kündigungsschutz unterliegt, braucht man eine Kündigung nicht zu befürchten.
Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.03.2010