Sehr geehrte Frau Bader, ich habe hier zwei Fragen. 1. Kind Nr. 1. wurde im 2015 geboren. Habe 18 Monate Elternzeit beantragt, dann war ich noch für 1,5 Monate im Beschäftigungsverbot und dann fing mein Mutterschutz wegen Kind Nr. 2 an. Mit Kind Nr. 2 habe 2 Jahre Elternzeit genommen. Darf noch die 6 Monate vom Kind Nr.1 draufsetzen? 2. Unabhängig davon, was Ihre Antwort auf meine erste Frage ist, würde ich gerne noch das drittes Jahr vom ersten Kind beantragen und draufsetzen. Wann soll das beantragt werden? Hat man ein nachteil wen mann es ganz früh beantragt? Für Ihre Antworten ein herzliches Dankeschön im Voraus.
von mizuska am 08.01.2019, 22:56