Hallo Frau Bader, ich bin zurzeit noch in Elternzeit (bis Mitte Juli). Ich hatte damals bei meinem AG ein Jahr beantragt. Nun ist es so, dass ich aufgrund versch. Dinge noch nicht wieder arbeiten gehen kann. Ich habe auch schon mit dem AG gesprochen und er ist einverstanden, dass ich meine Elternzeit verlängere. Ich werde nun für 2 Jahre verlängern, würde aber ab nächstem Jahr wieder arbeiten gehen. (Teilzeit ab Juli 2011) Vorher möchte ich mir gerne einen 400€ Job suchen. Muss ich hier die Zustimmung vom AG haben? Nun hat mir mein AG schon gesagt, dass ich Teilzeit allerdings 5 Tage die Woche a 4 Stunden arbeiten muss. Da ich aber über eine Stunde Anfahrt habe, würden sich 5 Tage die Woche für mich überhaupt nicht lohnen. Ich soll nun in den nächsten Tagen Bescheid geben, ob dies für mich so in Ordnung ist. Muss ich mich nun schon festlegen? Ich kann mir während meiner Elterzeit doch auch eine andere Teilzeitstelle suchen, oder?! Wie ist es wenn ich während der Elternzeit wieder schwanger werde? Habe ich dann wieder Anspruch auf Elterngeld? Wenn ja, wie viel? Vielen Dank und viele Grüße!
Mitglied inaktiv - 26.04.2010, 20:53