Hallo,
ich habe folgende Frage an Sie: Ich hatte meiner Arbeitgeberin bereits vor der Geburt meines 2. Sohnes mitgeteilt, daß ich für ein Jahr Elternzeit nehmen möchte. Leider lief nicht alles so reibungslos wie ich gehofft hatte und erst jetzt, ein halbes Jahr nach der Geburt, kann ich sagen, daß es mir gut geht. Ich möchte gerne meine Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängern. Ist dies möglich oder kann meine Arbeitgeberin darauf bestehen, daß ich nach einem Jahr wieder anfange zu arbeiten. Vielen Dank für eine Antwort. Tanja
Mitglied inaktiv - 01.10.2006, 21:32
Antwort auf:
Elternzeit verlängern
Hallo,
EU muss, wenn man direkt nach der Geburt damit anfangen will, 6 Wochen vorher beantragt werden, sonst 8 Wochen vorher.
Gleichzeitig mit der schriftlichen Anmeldung muss die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer verbind-lich festlegen, für welche Zeiträume innerhalb von zwei Jahren die Elternzeit genommen werden soll. Wenn die Elternzeit der Mutter sich unmittelbar an die Mutterschutzfrist
bzw. an einen auf die Mutterschutzfrist folgenden Erholungsurlaub anschließt, dann wird die Zeit der Mutterschutzfrist ab Geburt bei der Zweijahresfrist berücksichtigt.
Die Mutter muss sich in diesen Fällen bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes fest-legen. Bei einer späteren Inanspruchnahme der Elternzeit beginnt die Frist mit Beginn der Elternzeit.
Die Elternzeit bedarf nicht der Zustimmung der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers. Eltern sollten ihre
Elternzeit grundsätzlich nur für zwei Jahre anmelden, um das dritte Jahr flexibel gestalten zu
können.
Beantragt ein Elternteil Elternzeit nur bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes,
folgt daraus, dass auf die Elternzeit für das weite Lebensjahr verzichtet wird bzw. eine Verlängerung der Elternzeit innerhalb dieses Zeitraums nur mit Zustimmung der Arbeitgeberseite möglich ist.
Bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes kann Elternzeit ohne Zustimmung des Arbeit-gebers genommen werden, d. h. auch dann, wenn zunächst nur Elternzeit für den Zweijahreszeitraum beantragt wird. Die schriftliche Anmeldung der Elternzeit, die über den Zeitraum von zwei Jahren hi-nausgeht, muss erst acht Wochen vor ihrem Beginn dem Arbeitgeber zugegangen sein.
Wer das Problem hat, das erst nur weniger als 2 Jahre beantragt hat, kann mit Frist von 8 Wochen neu beantragen.
Ansonsten kann man, mit Nennung eines Datums, ohne an Jahresfristen gebunden zu sein, so lange EU nehmen, wie man möchte (auch im Wochen – oder Monatsbereich).
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.10.2006
Antwort auf:
Elternzeit verlängern
dein arbeitgeber muss damit einverstanden sein, ansonsten musst du nach einem jahr wieder arbeiten. einfach so verlängern kann man nur, wenn man mindestens 2 jahre elternzeit genommen hat.
lg two_kids
Mitglied inaktiv - 02.10.2006, 13:04