Hallo Frau Bader,
ich habe meinen großen Sohn 2016 bekommen und für ihn 2 Jahre Elternzeit eingereicht. Nach 22 Monaten bekam ich dann meinen kleinen Sohn. Ich habe daher die Elternzeit für den großen Sohn vorzeitig beendet und eine neue Elternzeit für meinen kleinen Sohn von wieder 2 Jahren eingereicht.
Nun möchte ich die Elternzeit gerne verlängern. Können Sie mir hierzu Tipps geben? Ich glaube, dass eine Frist von 12 Wochen vor Ende der Elternzeit besteht, damit der Arbeitgeber nicht ablehnen kann. Ist das richtig?
Weiterhin frage ich mich, ob ich erst die Elternzeit des großen Sohnes aufbrauchen muss oder ob ich die des kleinen zuerst verlängern sollte.
Gibt es hierzu eventuell Vorlagen?
Vielen Dank!!
von
Schneetanz
am 02.11.2019, 10:04
Antwort auf:
Elternzeit verlängern aufs 3. Jahr (Besonderheit: 2 Kinder)
Hallo,
die reihenfolge ist egal, da Sie Anspruch auf bis zu 24 Mo bis zum 8. Geburtstag haben. Der AG muss nicht zustimmen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.11.2019
Antwort auf:
Elternzeit verlängern aufs 3. Jahr (Besonderheit: 2 Kinder)
du kannst auch erst die ez von kind 2 verlängern, musst nur rechnen und aufpassen, dass dir von kind1 nix verfällt. die ez von kind 2 muss so enden, dass der rest, der dann von kind1 folgt, nicht über den 8 geburtstag hinausgeht. alle reste eines kindes müssen spätestens auf einen tag vor dem 8 geburtstag enden.
von
mellomania
am 04.11.2019, 06:45
Antwort auf:
Elternzeit verlängern aufs 3. Jahr (Besonderheit: 2 Kinder)
Vielen Dank! Weiß jemand noch eine gute Vorlage für solch ein Schreiben an den AG?
von
Schneetanz
am 05.11.2019, 20:22