Hallo! Ich bin im Land Berlin verbeamtet und habe ein Jahr Elternzeit genommen, in dem ich sogar befördert wurde (weil die Stelle ein Jahr lang aufgehoben wird). Wenn ich nun die Elternzeit verlängere - kann die Beförderung dann rückgängig gemacht werden? Noch was: wenn ich die Elternzeit verlängere und Teilzeit arbeite, gibt es da eine Mindeststundenzahl, z.B. 10 oder 15 Stunden pro Woche? Und wenn ich die Elternzeit unterbreche und "normale" Teilzeit arbeite - was ist da die Mindestarbeitszeit, 20 Stunden? Ich hab neulich gehört, dass man auch weniger als halb arbeiten kann, ohne Elternzeit nehmen zu müssen. Das wäre klasse, stimmt das? Vielen Dank für Ihre Antwort!
Mitglied inaktiv - 05.06.2005, 15:32