Hallo Frau Bader,
ich bin noch bis zum 19.09.2020 in Elternzeit. Ab dem 20.03.2020 müsste ich Teilzeit in Elternzeit mit 25 Wochenstunden arbeiten.
Nun habe ich erfahren das ich wieder Schwanger bin. Mein neuer Mutterschutz gewinnt am 02.05.2020.
Meine Frage wäre jetzt, ob Ich die Elternzeit zum 01.05.2020 kündigen muss, Elternzeit und Mutterschutz gleichzeitig geht ja nicht?
Des Weiteren würde mich interessieren ob ich ein Recht dazu hätte, meine Elternzeit auch bereits zum 20.3.2020 vorzeitig zu beenden, so dass ich vom 20.03.2020 bis zum neuen Mutterschutz wieder in Vollzeit arbeite um meine Elterngeld aufzubessern?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
von
Haja2305
am 10.10.2019, 12:41
Antwort auf:
Elternzeit verkürzen?
Hallo,
Sie können gesetzlich die EZ erst am Tag vor beginn des neuen Mutterschutzes beenden. Vorher nur mit Zustimmung des Ag
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.10.2019
Antwort auf:
Elternzeit verkürzen?
ein recht die EZ zu verkürzen hast du nur, wenn ein neuer Mutterschutz ansteht. heißt mit Bescheinigung wo ET draufsteht beendest du deine EZ vorzeitig auf einen Tag VOR dem neuen Mutterschutz.
kannst du vollzeit arbeiten? ist dein kind dementsprechend betreut? für diese weitere verkürzung hast du kein anrecht. das ist gutdünken des AG.
von
mellomania
am 10.10.2019, 13:06
Antwort auf:
Elternzeit verkürzen?
Die Elternzeit zu verkürzen um im März und April 2020 Vollzeit Gehälter für das neue Elterngeld zu erhalten, wird sich kaum lohnen.
Der Mai wird ja ausgeklammert wegen Mutterschaftsgeld
Mitglied inaktiv - 11.10.2019, 18:45