Frage: Elternzeit verkürzen

Hallo, ich möchte meine elternzeit von 3 jahren verkürzen und nach 2 jahren wieder arbeiten( hatte zuerst 1 jahr gemeldet und dann auf 2 weitere verlängert) mein Arbeitgeber sagt mir aber das sie zur zeit keinen job für mich hätten weil die lage eh schwierig ist. Eine kollegin die jetzt schwanger ist und den gleichen job wie ich macht geht für 1 jahr in elternzeit und ich hab vorgeschlagen diesen job zu machen. Da wurde mir gesagt das ihre stelle intern aufgeteilt wird um das 1 jahr zu überbrücken. wie ist es eigentlich rechtlich, hab ich ein recht auf meinem job auch wenn ich meine elternzeit verkürzen möchte oder erst nach 3 jahren wie gemeldet? und gibt es eine frist zur bekanntgabe dafür und muss ich es schriftlich machen? vielen dank schon im voraus für die infos

Mitglied inaktiv - 18.11.2009, 18:07



Antwort auf: Elternzeit verkürzen

Hallo, eine Verkürzung ist nur in einer plötzlichen besonderen wirtschaftlichen Situation möglich (zB Mann wird arbeitslos) Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.11.2009



Antwort auf: Elternzeit verkürzen

hallo, genau das gleiche problem hatte ich auch. leider ist es wirklich so,das dein ag sich so verhalten kann.mein ag hat auch alle anträge von mir abgelehnt . konnte meine elternzeit zum schluss zwar kündigen aber nur,weil ich erneut ss bin und ihm klar gemacht habe,das ich vor 2011 nicht zurück kommen werde. sonst hätte ich erst im nov.2010 wieder anrecht auf meinen vollzeitplatz gehabt. versuch doch irgendwo eine teilzeitstelle zu bekommen.dein ag müsste dich quasi "frei" geben,wenn er dir keine teilzeitstelle anbieten kann.

Mitglied inaktiv - 21.11.2009, 10:55



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