Ich habe eine folgende Frage. Am 05.09.2005 kam mein Sohn zur Welt. Ich habe 3 Jahre Erziehungsurlaub beantragt. (40Std. Woche) Ein Jahr später am 01.09.2008 habe ich wieder angefangen, für meinen Arbeitgeber auf Stundenbasis (20 Std. die Woche)zu Arbeiten. Ich sagte meinem damaliger Chef (Ruhestand), daß ich nach den 3 Jahren aber wieder auf 40 Std.Basis kommen möchte. Gut sagt er und setzte einen Teilzeitvertrag in Anlehnung an meinen bestehenden Arbeitsvertrag von 1999, den ich unterschrieben habe. In dem Teilzeitvertrag steht die Stundenanzahl von 20 Std in der Woche. Er sagt mir das am 04.09.2008 mein urspr. Vertrag wieder in Kraft tritt (wird aber im Teilzeitvertrag nicht erwähnt). Nun bin ich mit unserem zweiten Kind schwanger und mein Mutterschutz beginnt am 27.09.2008. Nun liegen zwischen diesen beiden Zeiten 3 Wochen in den ich wieder voll Arbeiten kommen möchte. Ab dem 04.09.08 müßte doch mein urspr. Vertrag wieder gelten auf Basis der 40 Std./Woche und im neuen Mutterschutz habe ich ja auch wieder den kompletten Urlaubsanspruch auf 40 Std./Woche Basis. Nun kramte die Personalabteilung meine Akte heraus und teilte mir mit, daß der Teilzeitvertrag unbefristet sei und sich nicht expliziet auf die Zeit des Erziehungsurlaubes beziehe. Meinen ehem. Chef kann ich hierzu nun auch nicht mehr zur Verantwortung ziehen und der neue Chef weiß von nix. Ich sagte, dann hätte ich ja nun gar keinen Erziehungsurlaub beantragen brauchen, wenn der Vertrag so geändert wurde. Muß sich der Teilzeitvertrag nur auf den Erziehungsurlaub beziehen oder gilt wenn der Erziehungsurlaub endet sowieso mein alter Vertrag wieder? Wie soll ich mich verhalten und welcher Vetrag gilt ab dem 04/05.9.08? Ich bedanke mich vorab für eine Antwort. Liebe Grüße Mareike
Mitglied inaktiv - 12.07.2008, 13:02