Hallo Frau Bader! Nee, um die Teilzeit in der Elternzeit geht es nicht. Zur Zeit weiss ich noch nicht wo und wie ich nach der Elternzeit eingesetzt werde. Auf jeden Fall Vollzeit, aber mehr weiss ich jetzt noch nicht. Habe auch noch nichts schriftliches. Die Frage ist, soll ich meinem AG jetzt schon sagen, dass ich wieder schwanger bin? Kann mein AG mich kündigen oder muss er mich zwischen Ende der Elternzeit (Dezember 2004) und dem Mutterschutz (Mitte Februar 2005) auf jeden Fall beschäftigen? Habe doch besonderen Kündigungsschutz, oder? Will halt nur sicher gehen, dass mir mein Arbeitsplatz bis nach der neuen Elternzeit erhalten bleibt. Hoffe, dass es jetzt verständlicher ist. Vielen Dank und viele Grüße
Mitglied inaktiv - 08.09.2004, 08:20