Frage: Elternzeit - und danach?

Hallo Frau Bader, ich bin Erzieherin in Elternzeit in einem Kindergarten im öffentlichen Dienst. Meine wöchentliche Arbeitszeit kann sich je nach Buchungszeiten der Kinder ändern, im Moment arbeitet meine Vertretung 39 Stunden in der Woche. Mein Sohn wird den Kindergarten besuchen, wenn er 3 Jahre alt wird, meine Elternzeit endet dann und ich müsste ebenfalls wieder arbeiten. Leider kann mir mein Arbeitgeber wahrscheinlich keine Teilzeitstelle anbieten, da der Kindergartenbetrieb das nicht zulässt. Mir sind 39 Stunden aber zuviel, vor allem da mein Sohn ja dann auch erst frisch in den Kiga geht und ich ihn so lange mitnehmen muss. Nun meine Frage: habe ich eine Chance oder irgendeine rechtliche Handhabe auf eine Beurlaubung nach meiner Elterzeit, z.B. für ein Jahr? Eine Vertretung für mich ist ja bereits eingestellt, deren Vertrag müsste dann ja nur dementsprechend verlängert werden. Vielen Dank und liebe Grüße!

Mitglied inaktiv - 18.01.2010, 19:07



Antwort auf: Elternzeit - und danach?

Hallo, wenn es im öff. Dienst hier keine Sonderregelung gibt (was ich nicht weiß) haben Sie keinen Anspruch. Bei uns im KiGa gibt es Halbtagskräfte. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.01.2010



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