Hallo Frau Bader,
ist es möglich, auch als Mutter (Mutterschutzfrist 8 Wochen nach Geburt) bereits vor der Geburt einen Elternzeit- und Teilzeitantrag zu stellen?
Mein AG argumentiert dagegen, das tatsächliche Geburtsdatum müsse feststehen, vorher wäre keine Antragstellung und keine Genehmigung möglich.
Allerdings müssen doch auch Väter, die im ersten Lebensmonat Teilzeit- und Elternzeit beanspruchen wollen auf Grundlage des voraussichtlichen Geburtsdatums unter (verbindlicher) Festlegung des beanspruchten Lebensmonats fristgerecht einen Antrag spätestens sieben Wochen vor Geburt stellen.
Viele Grüße
pepperle
von
pepperle
am 08.08.2018, 16:01
Antwort auf:
Elternzeit und Teilzeit vor Geburt beantragen
Hallo,
ja, bringt aber doch keine Vorteile, denn den Geburtstermin müssen Sie ja dann eh noch mitteilen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.08.2018
Antwort auf:
Elternzeit und Teilzeit vor Geburt beantragen
Ja kann man, die genauen Daten werden dann nachgereicht. Ist also wirklich doppelt.
von
Felica
am 08.08.2018, 17:07
Antwort auf:
Elternzeit und Teilzeit vor Geburt beantragen
Natürlich kannst du das. Du gibst in LM an und "ab Geburt, vorr. ET am...". Und nach der Geburt habe ich nochmal einen formlosen Brief mit den korrten Datumsangaben eingereicht.
Du MUSST aber nicht und es bringt dir lediglich den Vorteil, den Schriebs nicht in der Woche nach der Geburt schicken zu müssen. Dafür nimmst du dir die Freiheit nach der Geburt und aufgrund damit ja evtl (was man ja nie hofft) verbundenen widrigen Umstände, deine Meinung nochmal zu ändern.
Ggf. Kannst du das Schreiben auch schon komplett vorbereiten und lässt die Datumsangaben frei. Nach der Geburt trägt dein Mann sie ein und schickt das Ding per Einschreiben weg. Änderst du deine Meinung aus welchen Gründen auch immer, kann dein Mann das Schreiben nochmal neu aufsetzen.
Ich hab es damals für die Planungssicherheit meines AG vorher gemacht, für mich selbst hatte es keine Vorteile. Empfehlen würde ich es deshalb nicht.
Über TZ Wünsche kann man auch schon vorher unverbindlich reden.
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 09.08.2018, 15:42