Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Welches Einkommen wird zugrunde gelegt bei Elternzeit vor Geburt?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Welches Einkommen wird zugrunde gelegt bei Elternzeit vor Geburt?

Schneebacke

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Hallo! Wenn meine Frau seit Juni 2012 in Elternzeit (für unsere Tochter) ist und momentan in ihrer Elternzeit Teilzeit arbeitet - welches Einkommen wird dann einer Elterngeldberechnung zugrunde gelegt, wenn im Mai 2015 (meine Frau ist dann immer noch in Elternzeit) das nächste Kind geboren wird??? Zählen die 12 Monate Teilzeiteinkommen vor der Geburt? Also der Zeitraum Mai 2014 - Mai 2015? Oder zählt das (vorige / alte) Einkommen vor Geburt unserer Tochter, also der Verdienst vor Juni 2012?


SumSum076

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Ja, es zählt das Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt (bzw vor Mutterschutz). Wenn es nur Teilzeit-Einkommen war, dann eben das. Bei Geburt Mai 2015 ist es das Einkommen aus ca März 2015 bis April 2014. Gruß Sabine


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