Hallo Frau Bader, ich bin Gesellschafter einer KG und würde gerne dennoch Elternzeit machen. Wir haben eigentlich die Vereinbarung, dass in dieser Zeit eine Aushilfe hier ist und ich keine Entnahmen mache. Alles steht dann dem anderen Gesellschafter zu. Kann ich in diesem Konstrukt auch Elterngeld beziehen? MfG LG
von moltkel am 09.08.2013, 14:26