Hallo liebe Frau Bader
Folgende Situation : Meine Elternzeit endet im Februar 2017. Danach möchte ich bei meinem Arbeitgeber einen Antrag auf eine 2 jährige Verlängerung stellen. Möchte mich also weiterhin beurlauben lassen.
Wie sieht es dann mit meiner Krankenversicherung aus ?? Bin ich dann trotzdem noch über meinen Arbeitgeber versichert ? Auch wenn ich diese verlängerte Elternzeit in Anspruch nehme ? Oder muss ich mich dann selbst versichern?
DANKE !!!
von
Glory1
am 09.11.2016, 13:33
Antwort auf:
Elternzeit und Krankenversicherung ?? Gerne an ALLE !!!
Hallo,
ich verstehe das nicht so ganz. Hatten Sie jetzt schon drei Jahre und wollen unbezahlten Urlaub nehmen oder hatten Sie bis jetzt ein Jahr und wollen auf drei Jahre verlängern?
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.11.2016
Antwort auf:
Elternzeit und Krankenversicherung ?? Gerne an ALLE !!!
Wenn du länger als ein Jahr in Elternzeit bist musst du dich entweder ab dem zweiten Jahr bei deinem Ehemann familienversichern lassen oder du musst doch Silber versichern wenn du nicht verheiratet bist.
von
Myfairlady11
am 09.11.2016, 13:53
Antwort auf:
Elternzeit und Krankenversicherung ?? Gerne an ALLE !!!
Falsch!!!
Mitglied inaktiv - 09.11.2016, 15:26
Antwort auf:
Elternzeit und Krankenversicherung ?? Gerne an ALLE !!!
Die Frage ist, wie viel EZ hast Du dann verbraucht.
Hast Du die kompletten 3 Jahre genutzt?
Falls weniger wie 3 Jahre, dann auf bis zu 3 Jahre verlängern. hast Du bisher weniger wie ein Jahr EZ gemeldet, muss der AG aber nicht zustimmen, er kann es aber. Ein Anrecht auf EZ-Verlängerung hast du dann nicht. Hast Du 2 Jahre gemeldet, brauchst Du die Zustimmung des AG nicht, musst ihn aber 13 Wochen vorher (wenn ich nicht irre) über die Verlängerung in Kenntnis setzen. ich gehe jetzt mal davon aus Du hast ein Kind geboren, keine Zwillinge oder Mehrlinge. Sonst wäre die EZ auf bis zu 5 Jahre verlängert.
Hast Du die kompletten 3 Jahre schon genutzt, dann kannst Du nicht verlängern. Außer Du bist Beamtin/ öffentlicher Dienst oder so, da gibt es meines Wissens nach Sondermöglichkeiten.
Ansonsten gilt, solange Du dich in EZ befindest, bist du auch krankenversichert.
Willst Du dich ÜBER die EZ hinaus beurlauben lassen, dann ist das eben KEINE EZ sondern eine Beurlaubung. Uns dann müsstest Du dich entweder selbst versichern oder eben schauen ob du in die Familienversicherung Deines Ehemannes kannst. Es ist also eben keine verlängerte EZ. Der AG muss dem aber meines Wissens nach nicht zustimmen. In dem Falle müsstest Du eben dann kündigen.
Mitglied inaktiv - 09.11.2016, 15:33