Hallo Frau Bader, ich bin seit dem 12.03.03 in Elternzeit und habe diese bis 29.12.04 beantragt. Mein Sohn Niklas wurde am 30.12.02 geboren. Seit dem 02.04.03 arbeite ich wieder in Teilzeit 20 Stunden pro Woche. Dieser Teilzeitvertrag ist bis Ende August diesen Jahres befristet, danach ist mit dem Arbeitgeber abgesprochen, dass ich entscheide, ob ich 20 oder 30 Stunden die Woche arbeite. Mein Arbeitgeber hat Anfang April Insolvenz angemeldet und allen Mitarbeitern inzwischen gekündigt. Meine Kündigung wird derzeit von der Gewerbeaufsicht genehmigt. Der dortige Sachbearbeiter überlegt, ob es das beste für mich wäre, die Kündigung meines Teilzeitarbeitsverhältnisses zu genehmigen, nicht jedoch meines ursprünglichen Arbeitsverhältnisses. Es besteht die Möglichkeit, dass eine Nachfolgefirma gegründet wird, die einen Teil der Mitarbeiter, Geräte, Patente etc. übernimmt, und im Anschluss an eine Neufinanzierung weitermacht. Die Neufinanzierung ist aber nicht gesichert. Jetzt 2 Fragen dazu: - Wenn nur das Teilzeitarbeitsverhältnis gekündigt wird, nicht aber das eigentliche, kann ich mich dann arbeitslos melden? - Müsste die Nachfolgefirma wieder in einen Teilzeitvertrag einwilligen (sind dann weniger als 15 Mitarbeiter)? Vielen Dank schon mal, Petra
Mitglied inaktiv - 08.05.2003, 14:55