Hallo Frau Bader, ich bin ganz normal in einem Angestelltenverhältnis und habe die Rest-Elternzeit meiner 1 Tochter (7 Monate) an die 3 Jahre meiner 2. Tochter hängen lassen. Da mein Mann kein besonders hohes Einkommen hat, bekommen wir aufstockend Hartz IV. Die 7 Monate Restelternzeit möchte zur Weiterbildung nutzen wenn beide Kinder im KiGa sind. Nun frage ich mich aber, ob ich dann noch Anspruch auf Hartz IV habe, da ja kein Kind 'unter 3 Jahren' zu Hause habe. Viele Grüße!
Mitglied inaktiv - 11.06.2010, 14:54