Hallo Frau Bader, ich habe damals die Elternzeit nicht schriftlich eingereicht. Mein AG meinte das es mündl. okay wäre. Kann es dadurch für mich Nachteile geben wenn ich wieder anfangen muß zu arbeiten ? Da mein AG keine Teilzeit anbietet und mann sich evtl. gütl. auf eine Abfindung einigt, wieviel Monatgehälter stehen mit bei 5 jahren Betriebszugehörigkeit zu ? Gruß
Mitglied inaktiv - 16.02.2005, 11:08