Elternzeit nicht schriftl. eingereicht.

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit nicht schriftl. eingereicht.

Hallo Frau Bader, ich habe damals die Elternzeit nicht schriftlich eingereicht. Mein AG meinte das es mündl. okay wäre. Kann es dadurch für mich Nachteile geben wenn ich wieder anfangen muß zu arbeiten ? Da mein AG keine Teilzeit anbietet und mann sich evtl. gütl. auf eine Abfindung einigt, wieviel Monatgehälter stehen mit bei 5 jahren Betriebszugehörigkeit zu ? Gruß

Mitglied inaktiv - 16.02.2005, 11:08



Antwort auf: Elternzeit nicht schriftl. eingereicht.

Hallo, Ihnen steht gar keine Abfindung zu (außer Vertrag). Sie aheben offiziell keine EZ genommen, im schlimmsten Fall kann der AG behaupten, Sie seien ohne Antrag zu Hause geblieben u fristlos kündigen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.02.2005



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