Elternzeit nach Beschäftigung weiterführen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit nach Beschäftigung weiterführen?

Hallo, nach der Geburt meiner Tochter habe ich 1 Jahr Elternzeit genommen und Elterngeld bekommen. Danach habe ich Teilzeit von zu Hause aus gearbeitet. Nun sieht es jedoch so aus, dass mein Arbeitgeber mir wegen Insolvenz kündigen wird. Sie wird im nächsten Monat 2 Jahre alt. Ich habe mir vorgenommen die Kleine bis Frühjahr/Sommer 2011 (sie ist dann 3,5/3,75) daheim zu behalten und mich selbst um sie zu kümmern, da wir vorhaben 2011 umzuziehen. Ich möchte sie nicht erst hier in den Kindergarten schicken und sie dann wieder rausnehmen. Nun meine Frage: ist es möglich noch Elternzeit zu nehmen, wenn ich gekündigt werde, wenn ja wie lange, wo muß ich das melden und wie berechnet sich dann anschließend das Arbeitslosengeld? Habe ich mit finanziellen Einbußen zu rechnen? Landeserziehungsgeld steht mir nicht zu, da mein Mann nach Amtsansicht dafür zu viel verdient. Wenn ich mich arbeitslos melde, bin ich ja gezwungen die Kleine in die Krippe zu geben. Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort!

Mitglied inaktiv - 30.08.2009, 21:30



Antwort auf: Elternzeit nach Beschäftigung weiterführen?

Hallo, Elternzeit kann man nur nehmen, wenn man einen AG hat. Ohne Ag keine EZ. Leistungen vpm AA werden Sie nict bekommen, da Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.08.2009



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