Mein Mann möchte gerne wahrend der erste. Acht Wochen nach der Geburt mit mir zuhause bleiben, soweit alles gut. Wir möchten, vorausgesetzt Kind und wir sind gesund und man darf wieder reisen nochmal 4 bis 12 Wochen verreisen. Für diese Zeit muss er auch elternzeit beim Arbeitgeber mit einem ruhenden Arbeitsverhältnis beantragen. Muss man den Antrag schon beim ersten Antrag abgeben mit konkrete Datum oder kommt man da drum rum? Danke für die Hilfe!
Lg
Isabel
von
Iwuensch
am 30.04.2020, 10:48
Antwort auf:
Elternzeit für den Vater
Hallo,
1. Um EG zu bekommen, muss er mind. 2 Lebensmonate nehmen.
2. Er muss sich nach der Geburt für die ersten 24 Lebensmonate festlegen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.05.2020
Antwort auf:
Elternzeit für den Vater
Ja, man bindet sich für 24 Monate an den ersten Elternzeitantrag - wenn er also erst mal nur 2 Monate beantragt sagt er gleichzeitig verbindlich, dass er in den restlichen 22 Monaten wieder arbeiten geht. Er hat kein Recht auf Verlängerung der Elternzeit in diesen 24 Monaten.
Wenn er also innerhalb der ersten 24 Monate mehr als die 2 Monate Elternzeit haben will, muss er alles auf einmal beantragen, sonst kann der Arbeitgeber ablehnen.
von
Dojii
am 30.04.2020, 11:01
Antwort auf:
Elternzeit für den Vater
Achtung, wenn er in der Zeit EG bezieht will dann muss er ganze Lebensmonate nehmen. 8 Wochen sind dabei keine 2 Lebensmonate. Wird das Kind an einem 7te geboren geht ein Lebensmonat vom 7ten bis zum 6ten des darauf folgenden Monats.
von
Felica
am 30.04.2020, 14:15
Antwort auf:
Elternzeit für den Vater
Danke für die schnelle Antwort. Wenn also mein Mann mit uns reisen gehen möchte, könnte er aber Elternzeit für unseren 4jährigen Sohn nehmen? Müsste es nur 13 Wochen vor Beginn beantragen, da er für ihn noch gar keine Elternzeit bei diesem AG beantragt hat.
Habe ich das so richtig verstanden?
von
Iwuensch
am 01.05.2020, 11:07
Antwort auf:
Elternzeit für den Vater
Jein. Hat er die Übertragung der EZ nach dem 3. Lebensjahr beantragt? Falls ja, einfach mit 13 Wochen Vorlauf anzeigen. Falls nein, beantragen und auf die Kollanz des AG hoffen. Er muss nicht zustimmen.
Ansonsten könntest du den Antrag für Kind 2 ungefähr so schreiben: “...beantrage EZ für Kind2 für den ersten, sechsten und siebten Lebensmonat. Die genauen Daten reiche ich mir der Geburtsurkunde nach. Das zweite und/ oder dritte Jahr EZ übertragen Sie bitte auf die Zeit nach dem 3. Geburtstag..." (falls das für euch eine Option ist). Auch dieser Antrag muss 7 Wochen vorher eingereicht werden. Da könnt ihr ja gar kein konkretes Datum einsetzen und würdet euch erst einmal nach ET richten.
von
sneram
am 02.05.2020, 20:41