Elternzeit für den Vater von Geburt an?Gesetzestext?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit für den Vater von Geburt an?Gesetzestext?

Mein Partner möchte von Geburt an in Elternzeit gehen,sein Arbeitgeber verweigert dies und sagt es würde erst ab Ablauf der Mutterschutzfrist gehen. Ich meine aber das er auch ab Geburt an in Elternzeit gehen kann. Wo finde ich ein Gesetzestext dazu?

von sara91 am 21.01.2016, 20:53



Antwort auf: Elternzeit für den Vater von Geburt an?Gesetzestext?

Hallo, ja, Gesetz und die Broschüre ist eine gute Wahl. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.01.2016



Antwort auf: Elternzeit für den Vater von Geburt an?Gesetzestext?

Gesetzestext...da steht es drin (im BEEG § 15), aber womöglich kann dieser AG das nicht verstehen. Vielleicht hilft die Broschüre "Elterngeld und Elternzeit" vom Familienministerium weiter. In der Ausgabe für 2014 steht auf Seite 68, "Wie lange kann Elternzeit beansprucht werden?" ...."Die Mutterschutzfrist wird auf die mögliche dreijährige Gesamtdauer der Elternzeit angerechnet, d. h., dass die Mutter erst nach Ablauf der gesetzlichen Mutterschutzfrist ihre Elternzeit beginnen kann. Die Elternzeit des Vaters kann ab Geburt des Kindes bereits während der Mutterschutzfrist für die Mutter beginnen." Er kann auch die Krankenkassen fragen oder bei einer Elterngeldstelle anrufen.... Gruß Sabine

von SumSum076 am 22.01.2016, 00:27



Antwort auf: Elternzeit für den Vater von Geburt an?Gesetzestext?

Das Gesetz sagt, wer berechtig ist kann Elternzeit bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres nehmen. Es gibt keine Ausnahme, dass der Vater (oder irgend ein Anspruchsberechtigter), einen bestimmten Zeitraum NICHT nehmen darf. Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG) § 15 Anspruch auf Elternzeit (1) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Elternzeit, wenn sie 1.a)mit ihrem Kind, b)mit einem Kind, für das sie die Anspruchsvoraussetzungen nach § 1 Absatz 3 oder 4 erfüllen, oder c)mit einem Kind, das sie in Vollzeitpflege nach § 33 des Achten Buches Sozialgesetzbuch aufgenommen haben, in einem Haushalt leben und 2.dieses Kind selbst betreuen und erziehen. [...] (2) Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes. Ein Anteil von bis zu 24 Monaten kann zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden. Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG) § 16 Inanspruchnahme der Elternzeit (1) Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie 1.für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes spätestens sieben Wochen und 2.für den Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes spätestens 13 Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich vom Arbeitgeber verlangen. Verlangt die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer Elternzeit nach Satz 1 Nummer 1, muss sie oder er gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll. http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/ LG Lilly

Mitglied inaktiv - 22.01.2016, 09:47



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

3. Jahr Elternzeit verschieben - Gesetzestext

Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre damalige schnelle Antwort bezüglich der Gesetzeslage zur Übertrag der Elternzeit (12 Monate aufheben und zu einem späteren Zeitpunkt nehmen). Am 19. Mai Sie mir mitgeteilt, dass er meinem Antrag auf Übertragung ja statt geben muss. Da mein Arbeitgeber (angeblich) nichts von der Möglichkeit der Übertragu...


Bürgergeld, Elternzeit, Kitaplatz

Hallo Frau Bader, kurz zu meiner Situation, ich bin alleinerziehend, habe zwei Kinder, 23 Monate und 11 Jahre, beziehe aktuell Bürgergeld und noch Elterngeld (2 Jahre). Nun rief mich heute das Jobcenter an und fragte ob ich einen Kitaplatz habe. Diesen habe ich, seit Februar diesen Jahres. Mir wurde daraufhin mitgeteilt, dass ich mich hätte arb...


Beschäftigungsverbot elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, In der heutigen Zeit muss man ja leider ganz genau rechnen, wie man es am besten macht mit dem Thema Nachwuchs... Jetzt ist es so, dass wir letztes Jahr im Juli unser erstes Baby bekommen haben und liebend gerne ein zweites Baby haben möchten. Ich habe 2 Jahre elternzeit und 1 Jahr Elterngeld beantragt.  Wie läuft...


Frage Urlaub Elternzeit

Guten Tag, ich bin von August 2023 bis einschließlich Dezember 2024 in Elternzeit. Meinen Urlaub für das Jahr 2023 habe ich komplett vor meinem Mutterschutz aufgebraucht. Wie sieht es mit dem Urlaub von 2024 aus wo ich das komplette Jahr in Elternzeit war?  Wenn ich im Januar wieder anfange zu arbeiten, habe ich dann noch meinen Urlaub aus dem...


Frage Urlaub Elternzeit

Guten Tag, ich bin von August 2023 bis einschließlich Dezember 2024 in Elternzeit. Meinen Urlaub für das Jahr 2023 habe ich komplett vor meinem Mutterschutz aufgebraucht. Wie sieht es mit dem Urlaub von 2024 aus wo ich das komplette Jahr in Elternzeit war?  Wenn ich im Januar wieder anfange zu arbeiten, habe ich dann noch meinen Urlaub aus dem...


Elternzeit

Guten Tag.  Ich bin ein bisschen verwirrt zweck Elternzeit. Mein Sohn kam per KS am 19.3.24 zur Welt ( errechnetenr geb. Termin wäre der 18.04.24 gewesen). Mein mutterschutz verlängert sich somit nach hinten bis zum 14.6.24 . Im Anschluss möchte ich dann komplette 2 Jahre also 24monate elternzeit nehmen ,sprich bis zum 18.5.26 .und nicht bis...


Ablehnung teilzeit in elternzeit 9

Guten Tag    Ich arbeite in einem großen Konzern und hatte vor Geburt meiner zwillinge mit meinem Chef abgemacht in teilzeit diesen Sommer zurück zukommen. Elternzeit geht bis Mai 26. Mein schriftlicher Antrag auf teilzeit in elternzeit mit 25h wöchentlich wurde nun betriebsbedingt abgelehnt. Ich bin mit dem BR dran. Könnte mir auch eine ...


Befristeter Arbeitsvertrag läuft in der Elternzeit aus

Guten Tag,  Mein Arbeitsvertrag endet in meiner Elternzeit da ist meine Tochter knapp 14 Monate alt. Ich habe Elterngeld für 22 Monate beantragt. Wird dieses dann weiterhin gezahlt? Bin ich in dieser Zeit krankenversichert?    vielen Dank.   


Kündigung zum Ende der Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, wenn ich mein Arbeitsverhältnis zum Ende meiner Elternzeit kündigen möchte, beträgt die Kündigungsfrist ja grundsätzlich 3 Monate. Ich arbeite im öffentlichen Dienst und wenn ich regulär (also nicht zum Ende der Elternzeit) kündigen würde, wäre meine Kündigungsfrist deutlich länger, da ich schon über 10 Jahre in dieser ...


Übergang Elternzeit in erneuten Mutterschutz, alter Arbeitsvertrag und Mindestlohn

Guten Tag :)  2 Wochen bevor meine aktuelle Elternzeit nach 3 Jahren endet, werde ich laut Rechnung meiner Ärztin in den nächsten Mutterschutz gehen. Während Elternzeit habe ich 5 Stunden pro Woche bei meinem alten Arbeitgeber ausgeholfen.  1. Gehe ich recht in der Annahme, dass sich das neue Elterngeld dann trotz Elternzeit aus den letzten 1...