Hallo!
Unser 1.Kind wurde am 26.02.2007 geboren. Ich befinde mich nun im 3. Jahr der Elternzeit (erst nur 2 jahre angemeldet und das 3. jahr dann noch genommen). Nun ist am 18.07.09 unser 2. Kind zur Welt gekommen. Dafür wollte ich auch wieder erst 2. jahre anmelden mit Absicht das 3. Jahr nachzumelden. Muß ich das nun ab dem 18.07.09 machen und meine Elternzeit endet dann am 17.07.2011 bzw 2012? Kann ich die 6 bzw 7 monate vom ersten Kind noch aufheben um die an die Elternzeit vom 2. Kind anzuhängen oder sind die Monate verloren?
2. Frage: Ich habe heute leider erst erfahren, dass mir obwohl ich in Elternzeit bin Mutterschaftsgeld von der KK zusteht. Habe das nun für die 8 wochen nach der Entbindung beantragt. Wäre es auch jetzt noch möglich die 6 Wochen vor Entbindung zu beantragen? Wenn ja wie?
Herzlichen Dank für Ihre Mühe!
Mitglied inaktiv - 29.07.2009, 18:06
Antwort auf:
Elternzeit für 2. Kind und Frage zum Mutterschaftsgeld
Hallo,
da habe ich dann ja schon geantwortet ;-)
Das MG bekommen Sie eigentlich automatisch, auch nachträglich geht noch
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.08.2009
Antwort auf:
Elternzeit für 2. Kind und Frage zum Mutterschaftsgeld
wie man das formuliert, weiß ich aber leider nicht
LG
Peeka
Mitglied inaktiv - 29.07.2009, 19:16
Antwort auf:
Elternzeit für 2. Kind und Frage zum Mutterschaftsgeld
Kann ich sonst auch die Elternzeit für Kind 2. an die von Kind 1. anhängen.Sprich wenn der Arbeitgeber zustimmt die Elternzeit von Kind zwei ab 25.02.2010 laufen lassen und dann bis 24.02.2012 bzw ein Jahr noch drauf?
Mitglied inaktiv - 30.07.2009, 11:19
Antwort auf:
Elternzeit für 2. Kind und Frage zum Mutterschaftsgeld
es haben damals nur 2 Bekannte von mir gemacht (aus der Krabbelgruppe)
LG
Peeka
Mitglied inaktiv - 30.07.2009, 16:04
Antwort auf:
Elternzeit für 2. Kind und Frage zum Mutterschaftsgeld
Hallo,
habe gerade gesehen, die Frage wurde schon ein paar Mal gestellt. Habe aber die Antworten nicht verstanden :o(
Also meine 1. Elternzeit endet am 27.02.2008 (3. Geburtstag meines 1. Kindes).
Das 2. Kind kommt (vorraussichtlich) am 28.06.2007.
Gehen mir die 8 Monate bis zum 27.02.2008 verloren??
Oder kann ich die 1. Elternzeit bis 27.02.2008 zu Ende nehmen und die 2. Elternzeit ab 28.02.2008 (3 Jahre)??
Danke
Re: Elternzeit bei 2. Kind
Hallo,
man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten dranhängen oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes.
Mit Zustimmung des AG kann man ein Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt.
Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert.
Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld.
Verstanden? Sonst einfach noch mal nachfragen!
Gruß,
NB
Hallo,
Ende Oktober soll mein 2. Kind kommen. Ich bin aber jetzt noch in der Elternzeit von meiner Tochter, diese läuft bis 07 2007. Danach wollte ich die 3 Jahre für das neue Kind dranhängen. Jetzt habe ich gelesen, das die Elternzeit nur bis zum 3. Geburtstag eines Kindes läuft, dann würde mir aber ein 3/4 Jahr fehlen.
Ist das richtig, oder kann ich die 3 vollen Jahre für jedes Kind bekommen?
Und wann müsste ich die Eltenzeit dann beantragen, Jetzt, oder erst 8 Wochen vor Ablauf der ersten 3 Jahre.
Hallo,
man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten dranhängen oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes.
Mit Zustimmung des AG kann man ein Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt.
Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert.
Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld.
Gruß,
Mitglied inaktiv - 30.07.2009, 16:07