Elternzeit ein Jahr - dann Rückkehr auf denselben(!) Arbeitsplatz?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit ein Jahr - dann Rückkehr auf denselben(!) Arbeitsplatz?

ich hab eine kurze frage: ich möchte innerhalb eines jahres (inklusive Mutterschutz) wieder arbeiten gehen. ich möchte daher die elternzeit auch vorzeitig beenden. hab ich dann ein recht auf denselben arbeisplatz oder dann auch wieder nur auf einen gleichwertigen?? vielen lieben dank für ihre antwort!!

Mitglied inaktiv - 21.11.2005, 12:37



Antwort auf: Elternzeit ein Jahr - dann Rückkehr auf denselben(!) Arbeitsplatz?

Hallo, einen ANspruch auf vorherige Beendigung besteht nicht, es sei denn, aus wirtschaftlichen Gründen (Mann ist arbeitslos). Wenn Sie nur ein Jahr beantragt haben, besteht ein ANspruch auf den alten oder einen vergleichbaren Arbeitsplatz. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.11.2005



Antwort auf: Elternzeit ein Jahr - dann Rückkehr auf denselben(!) Arbeitsplatz?

Leider nur einen gleichwertigen :-( Um auf denselben Platz zurückkehren zu können, müsstest Du sofort nach dem Mutterschutz die Arbeit wieder aufnehmen.

Mitglied inaktiv - 21.11.2005, 13:19



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