Hallo Frau Bader, ich habe gleich 4 Fragen, die ich leider im Forum noch nicht wiederfinden konnte: 1.)Mein Mann möchte ab der Geburt unseres Kindes Elternzeit für 1/2 Jahr beanspruchen. Im Gesetzt heißt es, der Antrag müsse mind. 6 Wochen vorher gestellt werden. Also geht das ja nur 6 Wochen vor dem errechneten Termin. Was ist aber, wenn das Kind - was ja wahrscheinlich ist - früher oder später kommt? Ab wann hat er dann tatsächlich Elternzeit? 2.) Ist mein Mann innerhalb der 6 Wochen vom Antrag bis zur Elternzeit eigentlich auch unkündbar oder könnte man ihm da kündigen? 3.) (Bei dieser Frage weiß nich nicht, ob ich da bei Ihnen richtig bin:) Der Bezugsberechtigte für das Erziehungsgeld im ersten Halbjahr soll auch mein Mann sein. Wird dann sein Einkommen für den Rest des Jahres bei der Antragsprüfung noch angesetzt oder bleibt dann sein Einkommen gänzlich unberücksichtigt? Bei uns wird es sonst nämlich knapp mit der Einkommenobergrenze - daher die Frage. 4.) Wenn man Elternzeit beantragt, muss man sich ja für die nächsten 2 Jahre festlegen. Was ist aber, wenn man - wie in meinem Fall - zunächst einmal gar keine Elternzeit in Anspruch nimmt? Muss ich mich dann auch über die arbeitstechnische Gestaltung der ersten 2 Lebensjahre meines Kindes äußern? Vielen lieben Dank vorab für Ihre Antworten und Ihre Geduld! Marion
Mitglied inaktiv - 13.01.2006, 16:51