Halli-Hallo!
Ich bin zur zeit in Elternzeit (meine Tochter ist knapp zwei) und mit Zwillingen schwanger. Wenn diese im Februar geboren werden, "erlischt" ja die Elternzeit für meine "Große" und ich kann Elternzeit für die Zwillies nehmen. Auch "nur" drei Jahre? Oder bekommt man bei Zwillies mehr?
Lieben Gruß
Claudia W.
Mitglied inaktiv - 21.07.2005, 20:33
Antwort auf:
Elternzeit bei Zwillies
Hallo,
also: Sie nehmen den EU der Großen zu Ende und hängen dann 2 J. vom ersten Zwilli darn. Danach nehmen Sie den EU für den 2. Zwilli. So können Sie für jeden von ihnen ein Jahr (mit Zudstimmung des AG) über den 3. Geb. hinaus nehmen-also bis zum 5. Geb. der beiden.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.07.2005