Hallo Frau Bader! Ich habe für mein erstes Kind Elternzeit bis zum 3. Geburtstag im Juni 2014 beantragt. Seit September 2012 habe ich bei meinem Arbeitgeber auf 450 €-Basis wieder gearbeitet, 10 Stunden die Woche. Nun kommt im Februar mein 2. Kind. In diesem Forum habe ich gelesen, dass man die Elternzeit für das 1. Kind aussetzen kann. Wofür ist das wichtig, außer dass ich die Zeit hinten anhängen könnte? Geht das auch noch rückwirkend (ich bin seit Anfang Januar im Mutterschutz)? Und auf welcher Grundlage soll das Mutterschaftsgeld berechnet werden, ausgehend von meiner Vollzeittätigkeit vor dem 1. Kind oder ausgehend von der Zeit zwischen September 2012 und jetzt? Ich danke Ihnen für Ihre Antwort, auch wenn die Frage so oder ähnlich wohl schon x-fach gestellt wurde. Viele Grüße
von Krümel006 am 13.01.2014, 20:27